„Medienkritik & Demokratie-Verteidigung: Emrah Erken und die SRG-Berichterstattung über UNRWA.“
n dieser Podcast-Folge beleuchtet Regula Stämpfli die Popularbeschwerde des Zürcher Rechtsanwalts Emrah Erken gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Erken wirft der SRG vor, im Zeitraum vom 27. November 2024 bis 27. Februar 2025 eine einseitige, pro-UNRWA-Haltung eingenommen und damit gegen das Vielfalts-, Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebot gemäß Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verstoßen zu haben. Die Beschwerde betont insbesondere die mangelnde Berichterstattung über kritische Stimmen und belastende Fakten zur UNRWA, die von Israel als Unterstützer der Hamas-Terroristen dargestellt wird. Laut Erken habe die SRG über Monate hinweg relevante Informationen systematisch ausgeblendet oder heruntergespielt. Die Popularbeschwerde wird von 114 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern unterstützt. Erken hat bereits im Vorjahr eine ähnliche Beschwerde gegen die SRG eingereicht, die von der UBI gutgeheißen wurde.